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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
Seite
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92 Gemeindeordnung.

der Aſſociation zur Cooperation, von der ariſtokratiſchen zur demokratiſchen Vereinsform, iſt vervollſtändigt. Dieſer iſt natur­gemäß und nothwendig, indem die demokratiſche Vereinsform, ſo unangemeſſen ſie ander Spitze des Staats, doch in den lokalen Gebieten und zur Erſtarkung und Ausbildung gleich­artig⸗ſchwacher Kräfte, ebenſo nothwendig als nützlich iſt*).

Schwieriger iſt es, den Entwickelungsgang in den eman­zipirten Landgemeinden darzulegen, weil von dieſen die Ge­ſchichte bisher wenig Notiz genommen, und weil die Eman zipationen in Maſſe der neueren Zeit vorbehalten waren, hier die Neugeſtaltungen ſich erſt entfalten, durch die Wiſſen­ſchaft aber vorgezeichnet werden ſollen. Es iſt die Herſtel­lung einer den Bedürfniſſen entſprechenden ländlichen Ge­meindeordnung eins der großen Probleme, aber auch ein großes Bedürfniß der Zeit. Man wird daſſelbe nur mit­telſt ſorgfältiger Erforſchung der Prinzipien löſen können, die bei ähnlichen Emanzipationen ſchon ſeit Jahrhunderten Anwendung gefunden haben, es werden auch in dieſer Be­ziehung Forſchungen an Ort und Stelle nothwendig fein*. Daher kann es hier nicht die Abſicht ſein, die Grundzüge einer ländlichen Gemeindeordnung zu entwickeln; nur einige Andeutungen und der Beweis ihrer Möglichkeit und Un­vermeidlichkeit mögen geſtattet fein.

) Vergl. Geſellſchaftswiſſenſchaft. Th. II. 5. 70.

*) Ein großartiges Material zur Erkenntniß des Cntwickelungsgan­ges der Verfaſſungen in den Landgemeinden verdanken wir dem gehei­men Regierungsrathe Auguſt Freiherrn v. Haxthauſen, der wahrſcheinlich zur Zeit der größte Kenner dieſes intereſſanten, aber ſehr vernachläßigten Gebietes der Staatswiſſenſchaften iſt. Deſſen Schriften: 1) Ueber die Agrarverfaſſung in Norddeutſchland und deren Conflicte mit der gegen­wärtigen Zeit. Berlin, Reimer. 1829. 2) Gutachten über den nach den Beſchlüſſen eines Königl. hohen Staatsraths redigirten Entwurf einer ländlichen Gemeindeordnung für die Provinzen Weſtphalen und Rheinland. 881 Seiten(nicht im Buchhandel erſchienen. 3) Die ländliche Verfaſſung in den einzelnen Provinzen der preußiſchen Monar­chie. Königsberg, Gebr. Bornträger. 1839, werden bei Entwerfung der ländlichen Gemeinde⸗ und Polizeiordnungen nicht zu überſehen ſein.