Die Landgemeinde. 127
Lehren der herrſchenden Schule Glauben ſchenken, welche der Meinung iſt, daß das Geld ſich überall von ſelbſt einfindet, wo es gebraucht wird, und demgemäß ungeachtet des glänzenden Vorganges in Schottland die Exrichtung von Kreditinſtituten für überflüſſig halten, wohl gar unterſagen, ſo würde es— die Erfahrung lehrt dies trotz aller Theorien— zunächſt an Geld fehlen, um die Specialſeparationen und Verkoppelungen auszuführen, die Wirthſchaften einzurichten, und von Zeit zu Zeit durch Meliorationskapitale mit den Anforderungen der Wiſſenſchaft ins Gleichgewicht zu ſetzen. Es würde das reale Band zur Geſtaltung des Gemeindelebens fehlen, die wirthſchaftliche und ſittliche Beaufſichtigung durch die Genoſſen; es würde nicht minder das geiſtig ſittliche Band fehlen, weil in den mit Exiſtenzſorgen kämpfenden Bürgern auch der Gemeingeiſt, dieſe köſtlichſte Blüthe eines freien Staatslebens, ſich nicht zu bilden vermag. Ohne dieſen werden aber endlich weder zuverläſſige Friedensrichter, noch Geſchworne zu finden ſein. Man durchforſche in ähnlicher Weiſe die zugleich vorliegenden Ergänzungsmaaßregeln zur preußiſchen Agrargeſetzgebung, ſtelle deren Wechſelverhältniß zur Geſammtheit feſt, und es wird ſich überall ergeben, daß jede einzelne Bedingung aller Andern iſt. Darin liegt aber der Beweis, daß keine der Richtungen übergangen iſt, in denen das Leben der Ruſtikalbeſitzer und der Landgemeinden ſich bewegen muß, wenn es zur nachhaltig fruchtbringenden Entfaltung gedeihen. fol.
Ueberhaupt iſt es weniger die tüchtigere und wohlfeilere Erledigung der Adminiſtrativgeſchäfte, als das Intereſſe der Nationalkultur, welches den Uebergang von der feudalen und büreaukratiſchen Verwaltung zu einem Syſtem der Selbſtregierung nothwendig macht. Nur indem die aus dem Arbeittheilungsprinzip unvermeidlich hervorgehende Bildungseinſeitigkeit durch rege Theilnahme der Bürger an der Verwaltung der ſie unmittelbar berührenden Angelegenheiten ausgeglichen wird, iſt eine wahrhaft harmoniſche