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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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128 Die Landgemeinde

Nationalkultur zu erzielen. Dieſe aber iſt die Grundlage der fortſchreitenden Volksveredlung und der Volkszufrieden­heit, ſie bedingt in der Geſellſchaft das Gleichgewicht der Bedürfniſſe und Befriedigungsmittel), erzeugt einen ru­higen, verſtändigen Bürgerſinn, der fern von jeder über­ſpannten Erwartung die ſicherſte Schutzwehr gegen unhalt­bare politiſche Theorien und gegen liberalen wie gegen ari­ſtokratiſchen Fanatismus iſt. Nur indem in ihrer Sphäre den Bürgern eine Theilnahme an den öffentlichen Angele­genheiten geſtattet wird, lernen ſie die Schwierigkeiten der Staatsregierung beurtheilen; ſie ſehen ein, daß die Staats­geſetzgebung eine tiefere Einſicht in das innere Weſen des Staats- und Geſellſchaftslebens nothwendig macht, als dem ſchlichten Bürger beiwohnen kann; daß deſſen Theil­nahme an der ſouveränen Staatsgewalt ihm ſelbſt verderb­lich werden müßte; daß er nur der verfaſſungsmäßigen Organe bedarf, um ſeine Wünſche gegen dieſe ausſprechen zu können. Dieſe ruhige Haltung wird dagegen durch büreaukratiſche Bevormundung vernichtet. Dieſe konnte nur für eine hörige und unterthänige Bevölkerung heilſam ſein; ſie ſteht aber mit der Emanzipation der Landgemeinden in Widerſpruch, indem ſie den Gemeingeiſt tödtet, die Chaz rakterbildung hindert, dadurch zugleich die Entwickelung der Landgemeinden unmöglich macht. Die Anſprüche an die Regierungen werden zu einer ſchrankenloſen Höhe geſteigert, der Unzufriedenheit und den widerſinnigſten Theorieen wer­den Thür und Thor geöffnet, ſobald die Bürger verlernt haben über öffentliche Angelegenheiten nachzudenken. So erſcheint denn der Uebergang zu einem Syſtem der Selbſt­regierung, wie wir daſſelbe zu bezeichnen geſucht, als ein dringendes Bedürfniß der zur Geldwirthſchaft vorgeſchritte­nen Geſellſchaft.

Der Staatsorganismus ſelbſt wird aber durch dieſen Uebergang von einem erdrückenden, deſſen edelſte Kräfte

Vergl. meine Geſellſchaftswiſſenſchaft. Thl. 2. 88. 65. 65.