5 hebt die(^frtiheit fiegend ihrc^fuhne, dann haltet feft zufainmen - feft und ewig - (J^ein ff)rtdefffmheit ‘ fei dem andern fremd. ff)üch\vaducn fieller aus auf euren (Qergen. daß fick derf/fundzam (ff,\inde rdfeh verfammle - 'eid- einig - einig - einig!
Heft
(1955) 3
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