Issue 
(1955) 6
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der Zollgerechtigkeit auf der Elbe spricht und in diesem Zusammenhang auch Wittenberge erwähnt, ist unwiederbringlich verloren, läßt aber er­kennen, daß die Edlen Gänse zu Putlitz die damaligen Herren der Siedlung gewesen sind und ihr auch die Stadtrechte verliehen haben. 1264 über­nahmen Christian und Johannes von Bösel des Herrschaftsrecht über die Stadt und bestätigten die von den Edlen Gänsen erworbenen Stadt­rechte. Das Land Wittenberge erstreckte sich weit in die Ebene hinaus und umschloß neben zahlreichen Flecken der Niederung auch Eickhof, Losen- lade und Wahrenberg.

Vielfach war der Wechsel im Besitz der Stadt und des Ländchens Witten­berge. Oberpfarrer Müller berichtet uns in seinemFührer durch Ver­gangenheit und Gegenwart Einzelheiten darüber.

Als die frühesten Inhaber der Burg und des Landes Wittenberge werden die Ganz Edlen Herren zu Putlitz genannt. Über den Ursprung dieses Geschlechtes in der Prignitz haben wir und die Putlitzer selbst keine sichere Kunde, jedenfalls war es eine deutsche Familie, die von Anfang an ihrem Ursprung und ihrer Bedeutung nach den anderen Adel der Prignitz weit überragte. Innerhalb ihrer Herrschaft besaßen sie landesherrliche Rechte. Als ältestes bekanntes Besitztum wird urkundlich das jetzt meck­lenburgische Grabow erwähnt. 1239 befanden sich die Gänse im Besitz von Perleberg, zu gleicher Zeit nannten sie sich die Herren von Wittenberge.

Wie später Perleberg, verloren sie Burg und Land Wittenberge an die Herren von Bösel, 1275 war alles wieder im Besitz von Johann Ganz zu Putlitz. 1321 besitzt es dann Albert von Clepizk, 1337 Georg von Garstel­buttel. Ihm kaufte es der Landeshauptmann von Buch, der Herr von Garse- dow, ab, der später die Wittenbergischen Mühlen an der Stepenitz an Per­leberg verkaufte. 1345 kam der Landesherr Markgraf Ludwig von Bayern selbst nach Wittenberge, machte von seinem Rückerwerbungsrecht Ge­brauch und kam nun persönlich in den Besitz von Stadt und Ländchen Wittenberge. 1349 bestätigte sein Feind, der sogenannte falsche Waldemar, daß Wittenberge für immer bei der Mark bleiben und nicht an Mecklen­burg fallen solle. Später wurden die Edlen Gänse aufs Neue mit dem '

alten Besitz belehnt und diese Belehnung wird 1373 vom Markgrafen Otto

wegen treuer Dienste der Familie bestätigt, wie es nachher auch durch Kaiser Karl IV. und seinem Sohn Wenzel geschah. Die Burg selbst, wie j

auch die Stadt, blieb freilich Eigentum des Kaisers, der darauf einen Vogt !

und Gewappnete unterhielt. Bis in die neuere Zeit hinein haben wir wenig f

urkundliche Nachrichten von geschichtlicher Bedeutung über unseren Ort. f

Ein Glück ist es, daß von den ältesten, durch Feuer und mangelhafte Auf- _ |

bewahrung sehr beschädigten Urkunden im Jahre 1570 notarielle Abschrif- f

ten genommen wurden, wodurch die Nachrichten über die älteste Orts­geschichte gesichert wurden. s

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