zumal sein Bestreben besonders darauf gerichtet war, möglichst viel Geld und Werte aus dem Lande zu ziehen. Injmer nur kurze Zeit verweilte der Fürst in der Mark und dann nur, um Pfandobjekte zu veräußern. So verlieh er im Jahre 1336 gegen eine hohe Entschädigung denen von Kröcher wiederverkäuflich den Roddahn zwischen Rhin und Dosse, gleichzeitig aber auch der Stadt Wusterhausen das Holzungsrecht im Roddahn. Durch seine Ehe mit der reichen Margarete von Tirol, die wegen ihres herunterhängenden Unterkiefers spöttischerweise vom Volk Maultasche genannt wurde und auch als „Maultasch“ in die Geschichte eingegangen ist, glaubte Ludwig ein besseres Geschäft zu machen. Er verzichtete auf die Mark und trat sie an seine Stiefbrüder Ludwig d. Römer und Otto d. Faulen ab. Zu dieser Zeit tauchte ein angeblicher Sproß des askanischen Hauses in der Mark auf, der angab, Markgraf Waldemar zu sein. Seltsamerweise erkannten ihn die Städte an und huldigten ihm, während der Adel ihn ablehnte und behauptete, daß er der Müllergeselle Jakob Rehbock aus Hundeluft bei Zerbst wäre. Dieser „Falsche Waldemar“, wie er genannt wurde, war bei seinem Werben um die Gunst der Städte äußerst großzügig. So erteilte er neben anderen Privilegien der Stadt Kyritz das Recht, sich der Holzung im Roddahn zu bedienen. Auch die Städte Havelberg und Wilsnack erhielten Anrechte an dem Roddahn.
Seitens der Wittelsbacher bedurfte es langer Kämpfe, bis der nicht geringe Anhang des Falschen Waldemar niedergeworfen war. Wenn es des weiteren den Markgrafen Ludwig und Otto gelang, auch die anderen Teile der Mark mehr oder weniger durch Verträge wiederzugewinnen, so gerieten sie dadurch in eine derartige Schuldenlast, daß sie fast das ganze Land verpfänden mußten. Und der Roddahn war hierfür ein begehrtes Pfandobjekt. Als Markgraf Ludwig im Jahre 1351 die Stadt Wusterhausen besuchte und deren Huldigung entgegennahm, bestätigte er der Stadt ihre Rechte und Freiheiten, namentlich den Zoll und das Holzungsrecht im Roddahn. Während seines Aufenthaltes in Kyritz 1355 erteilte der gleiche Ludwig dem Rat der Stadt das Recht, sich im Roddahn Brennholz zu schlagen. Aber er bestätigte auch den Gebrüdern von Kröcher in Dreetz und Lohm 1359 die Verleihung des Roddahns, wie ihre Vorfahren denselben zum Pfand besessen hatten. Die Grafen von Königsmark und die Gemeinde Stüdenitz erhielten ähnliche Rechte eingeräumt. Sogar die von Quitzows und das Domkapitel zu Havelberg wurden an der Nutznießung des Roddahns beteiligt. Alle diese Parteien konnten, gestützt auf verbriefte Rechte, ungehindert, wo es ihnen beliebt, Holz schlagen und abfahren. Das konnte natürlich nicht gut ablaufen. Und so gehen „etlicher Gebrechen halber belangende Holzung, Gräsung, Hütung und Grentz in dem Roddahn und Totenbusch“ die Händel los, um nicht wieder abzureißen. Ging ein Prozeß zu Ende, dann begann bereits ein weiterer. Im wesentlichen fielen jedoch die gerichtlichen und später auch die kurfürstlichen Entscheidungen so aus,
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