daß den Räten der Städte Kyritz und Wusterhausen ihre Rechte im Roddahn mehrfach bestätigt wurden. .
Das hinderte natürlich nicht, zwischendurch wieder neue Belehnungen auszusprechen. So sehen wir aus dem Lehnsregister des Kurfürsten Friedrich d. Eisernen anno 1441 „item die Gebrüder Lippolt und Sellenthin von Kröcher haben empfangen tum ersten die Rodahne mit allem Zubehör.“ Und 60 Jahre später werden erneut die Gevatter Kröcher mit dem Holze „Rodahn“, dem „wüsten Dorfe“ Lohm und dem Dorfe „Rodahn“ belehnt. Den Vogt von Neustadt störte das jedoch nicht im geringsten. Er hatte zwar keinerlei verbrieften Rechte, dafür aber mehr Macht, und die war zuletzt ausschlaggebend. Nicht genug, dgß er im Roddahn Holz schlagen und die Wiesen abmähen ließ, eignete er sich auch die den von Kröcher zustehenden Zehnten und die Floßgelder auf dem Rhin und der Dosse an. Aber auch die Sieversdorfer Bauern sahen nicht mehr tatenlos zu; sie holten sich gleichfalls ihren Bedarf, zumal der Roddahn ein Teil ihrer Feldmark war. Dabei kam es laufend zu Gewalttätigkeiten, hauptsächlich mit den Wusterhausenern, die es besonders arg mit den „armen Leuten“ in Sieversdorf trieben. Nicht allein, daß die Ackerbürger, wenn sie Holz aus dem Roddahn holten und über Nacht ausblieben, ihre Pferde auf den Wiesen der Sieversdorfer weideten, zerschlugen sie auch die Zäune und machten sich ihre festen Wege, wie und wo es ihnen beliebte. Die Sieversdorfer ihrerseits vergruben die alten Wege und legten Verhaue an. Trafen die Gegner aufeinander, dann wurden die Wagen umgeworfen; es gab Schlägereien und Prügel, wobei es nicht nur Verletzte, sondern auch Tote gab. Oftmals waren auch die Knechte der von Kröcher bei den Zänkereien. Sie nahmen dann stets für diejenigen Partei, bei deren Gegner es am meisten zu räubern gab. Die Feldmarkbezeichnung „rote Laake“ zeugt noch heute von einer dieser Mordstätten.
Im Jahre 1547 erließen die von Kröcher, des Streites satt,'eine Beschwerdeschrift an die kurfürstlichen Hofräte wegen Beeinträchtigung ihrer Rechte an dem Roddahn zwischen Rhin und Dosse. Hierbei beriefen sie sich zunächst darauf, daß ihre Vorfahren vor etwa 200 Jahren den Roddahn für teures Geld gekauft hätten. Und trotz der mehrfach erneuerten Verträge wäre der Vogt von Neustadt darangegangen, sie aus dem Roddahn zu verweisen und sie ihrer Floßgelder zu berauben. Weder die Quitzows oder die Herren von Ruppin noch die bisherigen Amtsleute zu „Nyenstadt“ hätten zuvor und von altersher sich dessen unterstanden und angemaßt. „Es hat aber all unser Bitten und Ehrerbieten bisher kein Statt finden mögen. Welches denn uns armen Gesellen zu unüberwindlichen Schaden gereichet. Denn wir haben durch die viel und mannigfache in dieser Sache laufenden Händel, Bescheide und Schriften fast unser ganzes Vermögen daran gesetzet.“ Trotzdem die von Kröcher über hundert Zeugen aufboten, blieb die Eingabe ohne Erfolg. Die Zeugen wurden von den kurfürstlichen
10