Beauftragten weder gehört noch vorgelassen. Die „armen Gesellen von Kröcher“ wandten sich nunmehr mit einer erneuten, mit großer Bitternis erfüllten Beschwerde an die Landstände der Kurmark, die im sogenannten ständischen Kreditwerk die großen Schulden des verschwenderischen Kurfürsten Joachim II. übernommen und dafür die Einnahmen der wichtigsten Steuern erhalten hatten. In diesem Brief vom Jahre 1549 stellten die Gebrüder von Kröcher nochmals ihre alten verbrieften Rechte an dem Roddahn, an Floßgeld für Eichen und Elsen, Bauholz, Jagd und Wildfang fest und auch ihren Anteil ah den Sieversdorfer und Jül^tzschen Feldmarken samt Hopfen und Nutzware. Alles das hätte ihnen der Kurfürst unrechtmäßigerweise verboten und genommen und stattdessen von den Dörfern Köritz und Kampehl durch den Vogt zu Neustadt einnehmen lassen. Gleichzeitig seien sie ihrer Privilegien am Dreetzer See, dem Tri- bawischen Horst und des bei Garz gelegenen Luches verlustig gegangen. Der Vogt von Neustadt hätte den Tribawisch-Horst einfach mähen lassen, und die Sieversdorfer Bauern teilten das Luch unter sich auf. Besonders erwähnt wurde noch, daß sich die Beschwerde nicht gegen die Wuster- hausener Bürger richtete, denn die hätten von altersher die Berechtigung, aus dem Roddahn Brenn- und Bauholz zu holen. Zum Schluß der Eingabe hieß es dann: „Wir wollen nicht unangezeigt lassen, daß unser gnädigster Herr Kurfürst in dieser Sache sieben Jahre lang Zeugen gegen uns verhören ließ, wir wiederum dagegen über hundert Zeugen aufgestellt haben, die aber nicht gehört wurden. So wollen wir inständigst hoffen, daß wir bei solcher unserer göttlichen Gerechtigkeit gnädiglich geschützet und ge- handhabt werden mögen.
Alle von Kröchern zu Dreetz, Rodan und Luhme erbgesessen.“
25 Jahre mußten darüber vergehen, bis in einer Urkunde vom 23. Mai 1571 den von Kröchern vom Kurfürsten Johann Georg alle ihre Rechte und Besitzungen neu festgelegt wurden „zu uns, unseren Erben und sonsten jeder männiglich an seinen Rechten.“ Zwischendurch gingen trotz aller Urkunden und verbrieften Rechte die Raufereien und Prügelszenen um den Roddahn lustig weiter. Die Auseinandersetzungen waren mit der kurfürstlichen Entscheidung durchaus nicht behoben. Das Domkapitel zu Havelberg führte ähnliche Beschwerden. Prügelten sich nicht die Sieversdorfer mit den Wusterhausenern, dann waren es die Stüdenitzer mit den Kyritzern oder die Knechte der Königsmarker mit denen des Vogts von Neustadt.
Von einem längeren Prozeß hören wir wieder aus dem Jahre 1584, als der Mediat-Flecken Neustadt mit allen zugehörigen Dörfern vom Kurfürsten Johann Georg an Reimer von Winterfeld für 30 600 Rthlr. verpfändet wurde. Sogleich nach Übernahme des Besitzes geriet der neue Herr wegen des „Rhodans“ mit dem Magistrat von Wusterhausen in Streit. Und wie uns Bratring in seiner 1799 erschienenen „Grafschaft Ruppin“ berichtete, war
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