Der Einberufung von Projektgruppen stehen neben einer Reihe von Vorteilen auch Nachteile gegenüber. Mattussek' hat die Nachteile für Sonderkommissionen in seinem Beitrag besonders herausgearbeitet.
Als Vorteile wären demnach zu sehen:
* Erfahrungskumulation
* Konzentrierte Ermittlungstätigkeit auf einen Fall
* Schnelligkeit und Beweglichkeit in der Ermittlungsgestaltung
* Koordination und optimale Kommunikation(soviel wie
* nötig- nicht mehr als notwendig)
* Einsatz von Spezialisten und erprobtes Zusammenwirken(Teamwork)
* Ausbildung und Training von Spezialsachbearbeitern(z.B. Verhandlern, Dokumentationskräften)
* Vereinfachte/beschleunigte Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Behörden(Mitwirkung der Staatsanwaltschaft/Zusammenarbeit mit Sachverständigen)
* Effizienzsteigerung durch rationalisierende Arbeitsteilung
* Optimale Bereitstellung, Beschaffung, Ausnutzung sachlicher und technischer Mittel(z.B. Kfz, Funk, Schreibmittel, FEM). Damit ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot in hohem Maße Rechnung getragen
* Angepaßte Arbeitszeit(bedarfsorientierte Arbeitszeit abweichend von üblichen Dienstzeitregelungen)
Nachteile bestehen in:
* Personalabstellungen aus anderen Dienstbereichen * Sachmittelabtretungen aus anderen Bereichen
* Mehrdienstleistungsabgeltungen nach Ende der Kommissionstätigkeiten gehen zu Lasten der personalabstellenden Dienststellen
Mattussek, H.: Arbeit mit Sonderkommissionen, 1973, S. 542 ff.
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