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Effektivität und Effizienz kriminalpolizeilicher Organisationsformen auf Zeit : mit weiteren Beiträgen von Erich Philipp und einer Arbeitsgemeinschaft an der Polizei-Führungsakademie (Münster) unter Leitung von Wolfgang Stein / Heinz Büchler ...
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Die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Sonderkommissionen

Eine gute Zusammenarbeit von StA und Soko ist im Interesse einer effizienten Verbrechensbekämpfung zwingend erforderlich. Das gilt in be­sonderem Maße für die Bearbeitung von komplexen, öffentlichkeitswirk­samen, kriminalistisch schwierigen Ermittlungsverfahren, überwiegend Kapitalverbrechen, wie sie üblicherweise in Sonderkommissionen bearbeitet werden.

Eine grundlegende Voraussetzung ist allerdings, daß die Soko die Sachlei­tungsbefugnis des Staatsanwalts nicht in Frage stellt und der Staatsanwalt die Eckpfeiler seiner Sachleitungsbefugnis nicht in die Bereiche vollzugs­polizeilicher Dienst- und Fachaufsicht oder ihren Auftrag zur Gefahren­abwehr stellt.

Bei erfahrenen Soko-Leitern und Staatsanwälten bedarf es in dieser Frage keiner Diskussion.

Letztlich bestimmen jedoch nicht Normen und juristische Standpunkte die

Qualität und Effektivität des Zusammenwirkens, sondern die Menschen, die 4

diese Zusammenarbeit tragen.?

Neben dem Engagement ist die den Verfahren angepaßte Zuständigkeit des Staatsanwaltes eine wichtige Rahmenbedingung für eine effiziente Zusam­menarbeit. Die unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Polizei und StA sind generell zu überwindende Probleme bei der Zusammenarbeit. Der spezielle Aufgabenzuschnitt von Sonderkommissionen erfordert eine Ent­sprechung auf der staatsanwaltschaftlichen Seite. Das kann insbesondere bei komplexen Verfahren, z.B. im Bereich der Organisierten Kriminalität pro­blematisch werden. Im einzelnen ist der StA in zahlreichen Ermittlungs­abschnitten gefordert.

% Decker, F.: Zum Verhältnis Staatsanwaltschaft- Polizei, 1980, S. 423.