6. Die Öffentlichkeitsarbeit der Sonderkommission
Gerade die polizeilichen Informationen zu spektakulären Delikten, die durch Sonderkommissionen aufgeklärt werden sollen, sind unter Journalisten eine heiß begehrte Ware. Durch den massiven Konkurrenzdruck, dem die Medien insbesondere durch die Zulassung privater und lokaler Sender ausgesetzt sind, geht es darum, die Information möglichst vor der Konkurrenz und exklusiv zu besitzen und zu vermarkten.
Mit welchen Mitteln die Medienvertreter ihre oft aggressive Berichterstattung betreiben, haben nicht zuletzt das"Gladbecker Geiseldrama" oder der „Mordfall Sedlmayer“ gezeigt.
Die Pressearbeit der Polizei steht also im ständigen Spannungsverhältnis zwischen Informationsanspruch der Medien auf der einen Seite und der polizeilichen Aufgabenerfüllung andererseits.
Dieses Spannungsverhältnis erreicht besondere Brisanz, wenn es darum geht, bei spektakulären Delikten Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Die nachfolgende Gegenüberstellung der jeweiligen Positionen macht das Spannungsverhältnis deutlich.
Die Hauptvorwürfe der Medien an die Polizei lauten:
— Die Polizei ist grundsätzlich öffentlichkeitsfeindlich eingestellt; sie hält Informationen zurück und behindert so die Medien bei der Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe.
Gibt die Polizei Darstellungen ab, so sind sie subjektiv und die Herausgabe von Informationen geschieht willkürlich; eine Gleichbehandlung der Medien untereinander findet nicht statt.
Die Polizei zieht sich bei Nachfragen hinter"Recht und Gesetz" zurück. Damit wird die Aufklärung von Sachverhalten durch die Presse behindert. Polizeiliche Strategie und Taktik werden vor der Öffentlichkeit verborgen; das Tun der Polizei ist nicht überprüfbar und intransparent.
Sachverhalte werden verschleiert, verkürzt, verspätet oder nur unvollständig dargestellt. Außerdem werden sie uninteressant und selbstgefällig übermittelt. Insbesondere versucht die Polizei, Fehler und Pannen zu verheimlichen.