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Effektivität und Effizienz kriminalpolizeilicher Organisationsformen auf Zeit : mit weiteren Beiträgen von Erich Philipp und einer Arbeitsgemeinschaft an der Polizei-Führungsakademie (Münster) unter Leitung von Wolfgang Stein / Heinz Büchler ...
Entstehung
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8. Zusammenfassung

Die Strafverfolgung ist ein wesentlicher Bestandteil polizeilicher Aufgaben. Angesichts einer zunehmenden Dynamik und Komplexität wird die Polizei in Zukunft vermehrt an den Brennpunkten der Kriminalität personelle und materielle Schwerpunkte bilden müssen.

Vor allem das in der Kriminalitätskontrolle eingesetzte Personal ist schon heute erkennbar überlastet. Die Fallzahlen haben sich in den letzten 25 Jahren | nahezu verdreifacht, während die personelle Aufstockung des Perso­nalbestandes der Polizei- wahrscheinlich aufgrund sozialer Verbesserungen für die Beamten und neu hinzugekommener Aufgaben in nahezu allen Be­reichen polizeilicher Tätigkeit- nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt hat.

Personelle Schwerpunktbildung für einen- wenn auch bedeutenden- Fall, bedeutet immer, daß an anderer Stelle Arbeit nicht erledigt werden kann.

Die Bildung besonderer Aufbauorganisationen sollte deshalb ausschließlich kriminalistisch begründet werden. Die Bildung neuer oder die taktisch nicht gerechtfertigte Aufblähung bestehender Sonderkommissionen, nur um der Öffentlichkeitswirksamkeit willen, ist angesichts knapper personeller und materieller Ressourcen in der Polizei kaum zu rechtfertigen.

Grundsätzlich ist der Einsatz von Sonderkommissionen gemäß kriminalisti­scher Erfahrung ein probates Mittel, komplexe Ermittlungsverfahren effektiv und mit relativ hoher Erfolgsträchtigkeit zu bewältigen. Das gilt im we­sentlichen aber nur, solange es dem Soko-Leiter gelingt, seine Mitarbeiter so zu motivieren, daß sie optimale Leistungen erbringen.

Wird eine Sonderkommission eingesetzt, ist dies immer eine Prioritätsent­scheidung des Behördenleiters. Als solche sollte sie nicht nur zu Beginn, sondern während der Gesamtdauer des Einsatzes mit dem nötigen Personal sowie den nötigen Führungs- und Einsatzmitteln versorgt werden.

Außerdem sollte dem Leiter einer Sonderkommission ein Höchstmaß an Selbständigkeit in der fallbezogenen Aufgabenwahrnehmung eingeräumt werden.