Ermittlungsrichter zuständig ist, in dessen Bezirk die StA ihren Sitz hat. Dies führt dazu, daß auch der Ermittlungsrichter mit dem Soko-Verfahren vertraut wird und schnell und sachgerecht entscheiden kann.
Dabei kommt es nicht selten vor, daß der Ermittlungsrichter den Staatsanwalt zur Einreichung bestimmter Anträge ermutigt.
In der Phase nach Abgabe des Verfahrens an den Staatsanwalt bis hin zur Fertigung der Anklageschrift werden regelmäßig Kontakte zwischen dem Staatsanwalt und den Verteidigern stattfinden, die die Lage sondieren, um für ihre Mandanten Vorteile zu erreichen. Der Staatsanwalt kann solchen Gesprächen vielfach Verteidigungsstrategien für die Hauptverhandlung entnehmen und sich z.B. durch Nachermittlungen zusammen mit der Soko darauf einstellen.