Vertikale Zusammenfassung der Ermittlungsgruppe Nr. 4
Anlaß für die Einrichtung dieser Ermittlungsgruppe war die geforderte Aufklärung von Serienstraftaten wie Stoßbetrügereien, Hehlerei, Unterschlagung und Veruntreuung. Vom Beschluß bis zur Tätigkeitsaufnahme der Ermittlungsgruppe vergingen zehn Tage, was jedoch nicht als nachteilig empfunden wurde. Das Arbeitsteam arbeitete in der Besetzung 1/4 erfolgreich, so daß die Ermittlungsgruppe nach ca. einem Jahr aufgelöst werden konnte.
Die Aufgabe der Ermittlungsgruppe war durch ein hohes Mengenaufkommen gekennzeichnet. Es wurden 200 Einzeltaten aufgearbeitet und 39 Beschuldigte und 76 Zeugen gehört. Insgesamt wurden ca. 300 Aktenordner an Schriftmaterial erstellt.
Die Ermittlungsgruppe war im norddeutschen Raum angesiedelt, hatte jedoch ermittlungsbedingt Kontakte bis in die Schweiz und nach Österreich.
Von den Mitarbeitern wurde bemängelt, daß ihnen zu Beginn keine klare Beschreibung des Aufgabenumfanges und-gebietes vorlag. Entsprechend der geringen Größe der Ermittlungsgruppe war keine strukturelle Ausprägung der Organisation vorhanden. Gleichwohl wurden Zuständigkeiten an kleinere Arbeitsteams delegiert, so daß es zu keinerlei Kompetenzschwierigkeiten kam.
Auffallend war die mit zwei Monaten zunächst sehr niedrig angesetzte Laufzeit der Ermittlungsgruppe im Verhältnis zur tatsächlichen Dauer von einem Jahr. Aufgrund bereits gemachter Erfahrungen forderte der Ermittlungsleiter zu Beginn seiner Tätigkeit, daß keiner seiner Mitarbeiter vorzeitig (vor Abschluß der Ermittlungsarbeit) abberufen werden dürfe.
Die Führung wurde als kooperativ und aufgabenbezogen gesehen. Die Art der Führung wurde als"wichtig" eingestuft. Arbeitszufriedenheit und Motivation wurden entsprechend hoch bewertet. Konflikte innerhalb der Ermittlungsgruppe ergaben sich durch die Überforderung eines Mitarbeiters. Die nachträgliche Zuweisung eines weiteren Mitarbeiters wurde als eher hinderlich bezeichnet.
Der Informationsaustausch erfolgte multilateral in Besprechungen. Zur Informationsverarbeitung wurde auch EDV eingesetzt.
Die Ausstattung der Ermittlungsgruppe mit Sachmitteln wurde insgesamt als ausreichend empfunden.