Vertikale Zusammenfassung der Ermittlungsgruppe Nr. 5
Anlaß für die Einrichtung dieser Ermittlungsgruppe war ein sich abzeichnender Schwerpunkt im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Das Geständnis eines Großdealers führte zur Belastung von ca. 90 weiteren Personen. Die Ermittlungsgruppe bestand aus sieben Mitarbeitern und einem Leiter. Darunter befanden sich auch zwei Mitarbeiter von S, die im Rahmen einer KfzÜberprüfung die initiierende Festnahme des Großdealers durchführten. Eine besondere Aufbauorganisation war wegen der geringen Größe nicht erforderlich. Insgesamt mußte(n) ca. 450 Hinweisen nachgegangen werden bzw. Vernehmungen durchgeführt werden.
Der Leiter der Ermittlungsgruppe hatte keinen Einfluß auf die Auswahl seiner Mitarbeiter, diese wiederum hatten keinerlei Soko-Erfahrungen. Diese eher negativen Bedingungen wurden jedoch durch einen starken Teamgeist und durch die geschickte Leitung des Teams ausgeglichen, so daß bei allen Mitarbeitern eine hohe Identifikation mit den Zielen der Soko vorlag, was wiederum eine hohe Leistungsbereitschaft und Motivation sowie Arbeitszufriedenheit bewirkte. Bei einem Mitarbeiter ergaben sich nach Auflösung der Ermittlungsgruppe"reentry"-Probleme.
Der Führungsstil wurde als kooperativ und stark mitarbeiterbezogen bezeichnet. Die Führung wurde als sehr gut angesehen. Aus Sicht der Mitarbeiter waren genügend Kräfte zur Bewältigung der Aufgabe vorhanden, aus Sicht des Leiters war die Ermittlungsgruppe eher unterbesetzt. Die Diskrepanz in der Einschätzung hinsichtlich der Personalausstattung zwischen Leiter und Mitarbeitern könnte auf die Funktion des Leiters, der in seiner Rolle Ansprüche von außen abfederte und so einem weit höheren Außendruck ausgesetzt war, zurückzuführen sein.
Der Informationsaustausch erfolgte multilateral in Gruppen. Die Informationsverarbeitung erfolgte sowohl manuell als auch EDV-gestützt.
Die räumliche Ausstattung wurde als zufriedenstellend angesehen, jedoch die örtliche Unterbringung wegen mangelnder Abschottungsmöglichkeiten stark kritisiert. Die Nutzung der Logistik der Primärorganisation führte bei einzelnen Einsätzen zur Weitergabe von Informationen nach außen, mit der Folge, daß sowohl Durchsuchungen verraten wurden, als auch ein eingesetzter verdeckter Ermittler zurückgezogen werden mußte. Als außerordentlich bürokratisch und unzureichend wurde die Zuweisung der benötigten Sachmittel empfunden.