Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wurde als vorbildlich bezeichnet, die Zuweisung eines verantwortlichen Staatsanwalts für das gesamte Verfahren als sehr hilfreich angesehen.
Die Kooperation mit sonstigen Behörden wurde als gut bezeichnet.
Als Fortbildungsbedarf wurden die Behandlung komplexer Problemlagen als auch Probleme der Organisation und Aktenführung artikuliert.