Insgesamt wird deutlich, daß durchaus unterschiedliche Ausprägungen der einzelnen Faktoren der personellen Besetzung bei den einzelnen Untersuchungseinheiten bestehen.
Die Organisation ist zwar insgesamt relativ positiv ausgeprägt, Schwachstellen finden sich jedoch häufiger hinsichtlich der Regelung der Zuständigkeiten bzw. fester anstelle flexibler Arbeitsgruppen. Auch der Informationsfluß zwischen Sonderkommission und Primärorganisation gilt als verbesserungsfähig(6 von 17), während die EDV-mäßige Unterstützung der Informationsverarbeitung noch relativ wenig festgestellt wird.
Gilt die Ausstattung durchweg als stark verbesserungswürdig, so lassen sich die Führungsmerkmale(E) ebenfalls als ausbaufähig ansehen. Allerdings gibt es hier nicht so starke Defizite. Ausgesprochen negativ beurteilt wird relativ häufig die Anerkennungs- und Rückmeldungsqualität(8 von 17) sowie die Führungsgüte(6 von 17). Insgesamt gibt es hier viele Querverbindungen zur Organisation(C).
Die Rahmenbedingungen lassen eine wirksame Arbeit durchaus zu. Besonders häufig beklagt wurde der Zeitdruck(7 von 17). Behördenkooperation bzw. die Güte der Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt werden ebenso selten beklagt(2 von 17) wie der politische Druck oder die Beeinflussung durch die Öffentlichkeit.
Damit verbleiben vier Eckpunkte, denen künftig besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muß:
— personelle Besetzung — Ausstattung — Organisation
— Führung.
Einzelne Konflikte, die jedoch einer situativen Problemlösung zugänglich sind und als Teil der Führungsaufgaben gelöst werden müssen, ergaben sich bei
— der Wiedereingliederung des Personals, — der Pressearbeit,
— dem Informationsaustausch mit der Primärorganisation,