— der Staatsanwaltschaft, — der Zusammenarbeit mit sonstigen Behörden und
— der verwaltungsmäßigen Abwicklung.
Eine Reihe dieser Konflikte, insbesondere der Umgang mit denselben, deuten darauf hin, daß die Handlungskompetenz der Führungskräfte noch optimiert werden kann. Schulungsmaßnahmen zur Steigerung der Handlungskompetenz in komplexen Situationen erscheinen deshalb angeraten zu sein.
1.3.2. Darstellung der einzelnen Untersuchungsergebnisse
1.3.2.1. Einberufung von Sonderkommissionen
Der Anlaß zur Bildung einer Organisationseinheit auf Zeit ist von zentraler Bedeutung für die Organisation, die Größe und die Vorgehensweise (Prozeßabwicklung) zur Problembewältigung derselben. Bei der vorliegenden
Untersuchung waren in fünf Fällen Mord, in weiteren fünf Fällen eine täterorientierte Schwerpunktbildung, in einem Fall eine sonstige deliktsorientierte Schwerpunktbildung und in sechs Fällen Serienstraftaten, also auch eher eine deliktsorientierte Ausrichtung, Anlaß zur Soko-Bildung.
Bei den fünf wegen Tötungsdelikten gegründeten Sonderkommissionen handelt es sich in aller Regel um erweiterte Mordkommissionen. Eine Grundstruktur der Kommissionen, wie die Besetzung von Schlüsselpositionen durch K 11-Mitarbeiter und entsprechende Dispositionen bezüglich eines Teils der Räume und Sachmittel, war hier vorab bereits vorhanden. Zwei der insgesamt in die Analyse einbezogenen Sonderkommissionen haben sich mittlerweile verselbständigt und sind als AG Bestandteil der Organisation geworden.
Die Sonderkommissionen wurden in zwei Fällen von einer übergeordneten Dienststelle, in einem Fall auf Anregung der Staatsanwaltschaft, in je einem Fall von einem Kommissariatsleiter und einem K-Leiter, in vier Fällen vom Leiter eines LKA und in den restlichen acht Fällen vom jeweiligen Dienststellenleiter ins Leben gerufen.
Bei sechs Sokos wurden vor deren Gründung sogenannte Koordinationsgespräche durchgeführt.