Sieben der insgesamt 37 Mitarbeiter in unserer empirischen Studie wurden zu einer Sonderkommission abgeordnet, im Sinne von"einer mußte".
Mit"Aufgabenbereich" ist folgendes umschrieben:
Oftmals wird der zuständige Leiter des Fachkommissariats der Dienststelle, bei der die Sonderkommission angesiedelt ist, auch Leiter der Sonderkommission. Ebenso wie es bei den Leitern des Fachkommissariats üblich ist, im Fall der Einrichtung einer Sonderkommission die Leitung zu übernehmen, ist es auch der Regelfall, daß Beamte der Dienststelle, bei der die Sonderkommission angesiedelt ist, auch Mitglieder der Sonderkommission werden (13 der Befragten): Ausnahmslos gilt dies bei den sogenannten Mordkommissionen.
Zwei Beamte haben sich selbständig als Leiter von Sonderkommissionen beworben, wobei einer der beiden Befragten als Begründung für seine "Eigenbewerbung" angab:"Mal raus aus dem Aktenwald". Den persönlichen Wunsch nach Mitwirkung in einer Sonderkommission haben Beamte geäußert, wenn die aufzuklärende oder die aufzuklärenden Straftaten innerhalb des Bereiches ihrer Dienststelle angefallen waren und sie selbst mit der Bearbeitung vor Einberufung der Sonderkommission betraut waren(fünf Angaben).
"Gebeten worden" bedeutet die Bestimmung zum Leiter durch vorgesetzte Beamte(drei Angaben). Keiner der befragten Mitarbeiter hat angegeben, in diese Kategorie zu gehören.
Betrachtet man die Antworten der Übersichten 3-1 und 3-2 im Zusammenhang, so relativiert sich der zunächst entstandene Eindruck von den beschränkten Auswahlmöglichkeiten der Soko-Leiter insbesondere bei Mordkommissionen, weil durch interne Planung und die Position des Fachkommissariats-Leiters schon ein Zuordnungsmechanismus gegeben ist.
Bei der vertiefenden Frage"Warum hat man gerade Sie angesprochen?" wird u.a. deutlich, daß viele der Mitarbeiter überhaupt nicht wissen, weshalb gerade sie zur Sonderkommissions-Mitarbeit herangezogen wurden(Kategorie"ohne Angabe"). Dennoch bestehen auch hier durchaus Zuständigkeitsregelungen und Vorplanungen, die bestimmen, welche Mitarbeiter zur Sonderkommissions-Arbeit herangezogen werden. Diese Regelungen waren den betroffenen Mitarbeitern oftmals nicht bekannt, stellten sich im nachhinein allerdings als zweckdienlich heraus.