Nach der obigen Tabelle gaben lediglich zwei der befragten Mitarbeiter an, daß mit der Abordnung zur Sonderkommission Probleme innerhalb der eigenen Dienststelle verbunden waren. In beiden Fällen gab es mit dem eigenen Dienststellenleiter Diskussionen wegen der Entsendung. Abgeordnete Kollegen stehen nicht mehr zur dienststelleninternen Arbeit zur Verfügung(vgl. auch"Überstunden").
Mit der Antwortkategorie"Problemlos" wird allerdings auch die Möglichkeit erfaßt, daß der betreffende Dienststellen-Leiter überhaupt nicht nach einer Einwilligung bezüglich der Abordnung gefragt wurde oder der betreffende Dienststellenleiter tatsächlich keine Probleme mit der Sonderkommissionsarbeit seiner Beamten verband.
Insgesamt scheint die Abordnung zur Mitarbeit in Sokos durch Vorplanungen und aufgabenbezogene Sachzwänge bestimmt. Eigeninitiative ist deshalb eher die Ausnahme.
1.3.2.3.2. Die quantitative Besetzung von Sonderkommissionen
Die Frage nach der quantitativen Besetzung von Sonderkommissionen wird in der unteren Tabelle, aufgeteilt nach Mordkommissionen(fünf), Sonderkommissionen(zehn) und längerlaufenden Sonderkommissionen(zwei), vorgenommen. Unter längerlaufenden Sonderkommissionen wurden diejenigen Kommissionen in der Befragung zusammengefaßt, die über ein Jahr bestanden bzw. bei denen ein Verselbständigungsprozeß erfolgte. Dadurch ist der Übergang in eine ständige Einrichtung absehbar bzw. er ist schon erfolgt.