Übersicht 3-5:"Wie war die quantitative Besetzung der Sonderkommission?"
Mordkommissionen weisen in dieser Untersuchung eine Mindeststärke von 10 Beamten auf. Ähnlich verhält es sich mit den beiden befragten längerlaufenden Sonderkommissionen: Auch hier ist eine Mindeststärke nicht unter sieben Mitarbeiter angetroffen worden. Bei den sonstigen Sonderkommissionen konnte eine Mitarbeiterzahl von unter sieben Beamten festgestellt werden- sogar die Mehrzahl der in unsere empirische Studie einbezogenen sonstigen Sonderkommissionen weist eine Stärke von weniger als sieben Beamten auf(sieben von zehn).
In einem anderen Fragenkomplex wurde gefragt, ob die Personalausstattung ausreichend war.