eine Angabe entfiel auf die Handhabung von technischem Gerät(Beispiel TÜ), die Art und Weise der Ressourcensicherung und auf die Kontrolle von Sonderkommissionen.
Neben den fachlichen Aspekten wurden auch Schulungsinhalte gewünscht, die sich auf soziale Qualifikationen beziehen(insgesamt 19 Angaben). Neben "Führung" entfielen gleich viele Nennungen auf"Teamwork" und "Kommunikation"(je 4 Angaben). Gleich danach, mit drei Angaben, folgt "persönlicher Umgang mit Mitarbeitern". Unter diesen Oberpunkt können auch"Kritikbereitschaft" und"soziale Kompetenz” mit je einer Angabe eingeordnet werden. Ebenfalls mit je einer Angabe wurden"Rhetorik" und "sicheres Auftreten" genannt; beide Angaben beziehen sich auf den Umgang mit Zeugen bzw. Beschuldigten.
Nur ein Kollege war der Ansicht, daß eine Sonderkommission immer etwas Spezielles sei und deshalb kein Unterricht erteilt werden könne. Sicherlich dürfen die angesprochenen Schulungsinhalte nicht in einer Art"Frontalunterricht" referiert, sondern sollten mit aktivierenden Lehr- und Lernformen vermittelt werden, die auch die Erfahrung der Teilnehmer berücksichtigen.