Erhebung in Anlehnung an die Methoden der empirischen Sozialforschung erfolgte.
Die gesamten Erkenntnisse zum Themenbereich„Mordkommission“‘, „Sonderkommission“ und„Ermittlungsgruppen‘“ werden in der Literatur ausschließlich getragen von der auf Erfahrungen beruhenden Erkenntniskumulation der führenden und ausführenden Ebene der kriminalpolizeilichen Praxis der Verbrechensbekämpfung unter Anreicherung mit Sekundärerkenntnissen der Staatsanwaltschaften.
Die Schlußfolgerungen sind unter den Regeln der Heuristik, getragen vom Inhalt der Fragebogenaussagen, der Ergebnisse der Analyse der kriminalistischen und themenbezogenen Literatur des Bereiches der Wirtschaftswissenschaft und dem eigenen umfangreichen Erfahrungswissen aus der Ausführungs- und Führungsebene über den Einsatz von Sonderformen der Einsatzorganisationen in der Ausprägung von Mordkommissionen, Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen, entstanden.
Die nach Prinzipien und Regeln der Heuristik entstehenden Aussagen beinhalten, daß diese auf der Basis von mehr oder weniger plausiblen Vermutungen entstanden sind. Damit können diese Folgerungen im wissenschaftlichen Sinne nicht zu Algorithmen mit einer Lösungswahrscheinlichkeit 1 führen und auch nicht die optimalen Aussagen zur Effizienz von Sonderformen der Einsatzorganisationen garantieren, aber dennoch hohen Deskriptionscharakter und-wert haben.
Die aufgezeigte Problematik der wissenschaftlichen Methodik und die dem Erfahrungswissen inhärenten Mängel und Ungenauigkeiten zeigen jedoch die Notwendigkeit experimentell durchführbarer und methodisch verbesserter Forschung im Gesamtthemenbereich der Wirksamkeit polizeilicher Maßnahmen.
Insgesamt wurden 98 Fragebögen an die Kriminalpolizei versandt, von denen 66 zurückgesandt und 57 beantwortet wurden.
An die Staatsanwaltschaft(StA) wurden 40 Bögen versandt, davon wurden 26 zurückgesandt und beantwortet.
Die Studie beansprucht keine Repräsentativität. Gleichwohl legen die Nennungen der Probleme den Finger in die Wunde und geben ein flächen