„Wie ist der Einsatz einer Mordkommission bei Ihrer Dienststelle formell geregelt?“
Regelungen Zahl der Nennungen keine schriftliche Regelung, bedarfsabhängige Organisation
Regelung durch Dienstanweisung mit fester Aufgabenzuweisung
Regelung jedoch ohne feste Aufgabenzuweisung, Alarmierung
mit Einzelfallgestaltung
Gesamt
Im einzelnen stehen folgende Aussagen hinter der 4. Kategorie:
In Städten über 500.000 Einwohner sind in einzelnen Bundesländern die Leiter der Mordkommissionen festgeschrieben.
Darüber hinaus sind Regelungen im Rahmen überörtlicher Zuständigkeiten getroffen.
Durch„Kaderbildung‘“ werden Beamte aus verschiedenen Organisationseinheiten zusammengezogen.
Leiter von Mordkommissionen sind auch für andere Delikte(Kapitaldelikte) als Kommissionsleiter eingeteilt.
Ständige Einsatzbereitschaften sind nicht genannt.
Fachkommissariate bilden als geschlossene Einheit den eigentlichen Stamm der Mordkommission.
Die Mehrzahl der befragten Kriminalpolizeien(23= 43%) haben keine schriftlichen Regelungen über den Einsatz einer Mordkommission mit Aufgabenzuweisung(somit keine Aufbau- oder Ablauforganisation) getroffen. Damit wird der Einsatz im Einzelfall organisiert werden müssen.