Eine konkrete schriftliche Regelung über den Einsatz einer Mordkommission haben 14(26%) der antwortenden Dienststellen getroffen. Dabei sind die meisten Dienststellen in Orten mit einer Einwohnerzahl von 100.000 bis 500.000 einer solchen Regelung gefolgt.
Insgesamt haben 7 Dienststellen(13%) lediglich eine Alarmierungsanordnung vorbereitet.
Neun(16%) der Dienststellen haben eine Sonderregelung mit Einzelfallgestaltung getroffen.
Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, daß in rund 75% der Antworten zum Ausdruck kommt, daß eine ablauf- und aufbauorganisatorische Regelung über den Einsatz von Mordkommissionen nicht getroffen wurde.
Darüber, inwieweit ein Führungsstab bei Mordkommissionen vorgesehen ist, gibt die nächste Frage Aufschluß.
„Gibt es bei Ihnen eine Regelung, bei der die Arbeit der Mordkommission mit einem Führungsstab oder einer Führungsgruppe vorgesehen ist?“
Hierzu liegen insgesamt 53 Antworten vor.
In 11% der Nennungen kam zum Ausdruck, daß beim Einsatz von Mordkommissionen ein Führungsstab vorgesehen ist.
In weiteren 15% der Nennungen war eine Führungsgruppe vorgesehen.
Anlässe für die Arbeit einer Mordkommission mit einem Führungsstab waren:
— Doppelmord, Mehrfachtaten im Bereich Tötungsdelikte, Massenmord,
— Entführung, bei der die Mordkommission Teil der Einsatzorganisation war,
— Geiselnahme, bei der die Mordkommission Teil der Einsatzorganisation war,
— komplizierte Ermittlungen, bei denen große räumliche Entfernungen zu überwinden waren,
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