Inwieweit technische Alarmierungssysteme zur Verringerung der Alarmierungszeiten vorhanden sind, war Gegenstand der Frage,
„Besitzen Sie technische Alarmierungssysteme!‘‘. In 15 Fällen war dies der Fall, in 36 Fällen nicht.
Ausgehend von der Annahme, daß technische Alarmierungssysteme helfen, die aufgezeigten Mängel zu beseitigen, wäre die Einführung solcher Alarmierungssysteme eine erhebliche Hilfe. Nichttechnisch gestützte Alarmierungsmaßnahmen verzögern notwendige Sofortmaßnahmen im Bereich der Fahndung und des Ersten Angriffs und verringern somit die Qualität der Arbeit durch zeitraubende Routinemaßnahmen.
Rechnerisch liegen nach den Angaben der Beantworter die Alarmierungszeiten für eine Mordkommission bei durchschnittlich ca. 55 Minuten.
Vorteile der technischen Alarmierungssysteme liegen nicht nur in der Verkürzung der Alarmierungszeiten sondern auch in der Verlagerung technisch/organisatorischer Maßnahmen auf technische Systeme. Damit werden keine Kräfte des Ersten Angriffs für diese Maßnahmen gebunden.
Bei der Frage nach der Strukturierung von Mordkommissionen wurde erwartungsgemäß deutlich, daß die Strukturierung insbesondere von der konkreten Aufgabenlage und der Größe der Mordkommission abhängig war.
Die rechnerische personelle Durchschnittsstärke einer Mordkommission betrug acht Beamte.
In der Mehrzahl der Fälle wurde eine Mordkommission von einem Beamten des gehobenen Dienstes geleitet. In den Fällen, in denen Mordkommissionen von Beamten des höheren Dienstes geleitet wurden, handelte es sich um Städte mit über 500.000 Einwohnern oder um Nennungen aus den neuen Bundesländern.
Die Nennungen zu den aufgeführten Aufgabenbereichen lassen den Schluß zu, daß die Aufgabenbereiche
— Hauptsachbearbeitung,
— Aktenführung,
— Tatortbefundaufnahme,
— Ermittlungen, die das Opfer betreffen,
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