In mehr als der Hälfte der Nennungen halten die Antwortenden eine Effizienzsteigerung beim Einsatz von Mordkommissionen durch
— die Verbesserung der technischen Ausstattung — qualifiziertere Ausbildung der Beamten für realisierbar.
Die Behauptung, durch qualifizierte Ausbildung die Effizienz von Mordkommissionen steigern zu können und die berichtete Tatsache, daß in 73% der Nennungen eine Aus- und Fortbildung für Mitglieder nicht betrieben wird, stehen somit im logischen Widerstreit.
Es wäre unzulässig, aufgrund der Antworten zu behaupten, daß diese Problematik offenbar nicht erkannt worden ist.
In nur 13% der Nennungen wird mehr Personal als effizienzsteigernde Maßnahme gefordert.
Ein Viertel aller Nennungen sind als technisch/organisatorische Maßnahmen zu subsumieren.
Bei Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen ist zu erwarten, daß anders als in Mordkommissionen- eine Vorstrukturierung weitgehend fehlt. Die folgenden Fragen befassen sich speziell mit Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen.
Auf die Frage, ob grundsätzliche Regelungen für den Einsatz von Sonderkommissionen oder Ermittlungsgruppen bestehen, antworteten 31 Dienststellen mit„Ja‘ und 25 mit„Nein“.
Dabei gilt es zu beachten, daß in den Fällen, in denen solche Regelungen bejaht wurden, diese Regelungen den Einsatz von Tatort- oder Ermittlungsgruppen/-kommissionen bei Entführungen, Geiselnahmen, Erpressungen, terroristischer Gewaltkriminalität, Katastropheneinsätzen regeln. Damit werden diese Ermittlungsgruppen oder Sonderkommissionen Teil fester Einsatzorganisationen und bleiben nicht-selbständige Formen der Einsatzorganisation im Sinne der PDV 100. Diese Regelungen gelten jedoch nicht bundesweit.