Damit kann angenommen werden, daß Sonderkommissionen oder Ermittlungsgruppen bedarfsangepaßt gebildet werden, ohne daß grundsätzliche Regelungen für den Einsatz getroffen wurden.
Sonderkommissionen oder Ermittlungsgruppen sind in der Mehrheit nicht strukturell in Aufbau- und Ablauforganisation vorgeplant.
In den Fällen, in denen festgelegte Aufgabenfelder von der Sonderkommission oder Ermittlungsgruppe bearbeitet werden sollen, werden aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen vorbereitet.
Die Einrichtungskompetenz liegt bei 36 Dienststellen beim jeweiligen Dienststellenleiter und bei 26 bei der vorgesetzten Behörde. Dies dürfte jedoch nicht generell geregelt sein, sondern von situationsspezifischen Faktoren, wie z.B. der Frage, ob der Anlaß dienststellenübergreifend zu sehen ist oder die benötigten Ressourcen dienststellenübergreifend zu rekrutieren sind, abhängig sein.
Die Effizienz von Sonderkommissionen wird von 10 Dienststellen mit„sehr gut“, von 36 mit„gut“ und von 6 mit„weniger gut“ angegeben.
Damit liegt die Einschätzung der Effizienz von Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen zwischen der der Kriminalpolizei allgemein(geringer) und der von Mordkommissionen.
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