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Effektivität und Effizienz kriminalpolizeilicher Organisationsformen auf Zeit : mit weiteren Beiträgen von Erich Philipp und einer Arbeitsgemeinschaft an der Polizei-Führungsakademie (Münster) unter Leitung von Wolfgang Stein / Heinz Büchler ...
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Inwieweit die Staatsanwaltschaft von ihrem Recht zur Leitung von Einsätzen bei schweren Delikten gemäß RiStBV Gebrauch macht, war weiter Ge­

genstand einer Frage an die StA. Nennungen 1 Dabei wurden folgende Erläuterungen dargelegt

(Antwortvariante 1) Bei Mordkommissionen nicht erforderlich

2. Nur in besonderen Fällen

1. MitNein wurde in einem Fall geantwortet (Antwortvariante 2)

Zur Hinzuziehung von Sachverständigen Für die Pressearbeit Bei allen Tötungsdelikten

(Antwortvariante 3)

Nur in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Leiter der Mordkommission

Bei umfangreichen Sachaufklärungen unter Berück­sichtigung forensischer Erfordernisse

Für gelegentliche Anordnungen in gegenseitiger Ab­sprache

Festnahme und Vorführung zur richterlichen Verneh­mung

Zur Durchführung der Sektion, Blutentnahme und

Durchsuchung

3. Von 7(29%) Beantwortern wird die Anordnung takti­scher Maßnahmen bestätigt.

Gesamt

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