Die Beantwortung zu Nr. 2 vermittelt zwar den Eindruck, die Staatsanwaltschaft übernehme die Leitung des Einsatzes in besonderen Fällen. Die Fragestellung ist hier jedoch nicht eindeutig.
Die Worterläuterungen zur Frage zeigen, daß eine tatsächliche Leitung der Mordkommission mit entsprechender Wahrnehmung der Organisationsentscheidungen- wie Festlegung der Aufbau- und Ablauforganisation, Entscheidung über Stellenbesetzungen, Sachmittelzuweisung- als wesentliches Leitungskriterium durch die Staatsanwaltschaft nicht erfolgt.
Die Maßnahmen der Staatsanwaltschaften beschränken sich nach den Antworten offenbar auf die nach 8 162 der Strafprozeßordnung erforderlichen Anträge auf richterliche Untersuchungshandlungen.
Befragt wurden die Staatsanwaltschaften auch hinsichtlich möglicher Verbesserungsvorschläge der wohl im allgemeinen kritischsten und kompliziertesten Einsatzphase des„Ersten Angriffs“.
Als Verbesserungsvorschläge wurden genannt:
— Sofortige Hinzuziehung des Fachkommissariats.
— Schnellere Alarmierung und schnellerer Ermittlungsbeginn. — Verbesserte technische Ausrüstung.
— Hinzuziehung von Sachverständigen in der Anfangsphase. — Rufbereitschaften.
— Bereitschaftsdienst bei der StA.
— Verbesserung der personellen Ausstattung der Kommission. — Einsatzleiter sollte unbedingt am Tatort sein.
— Kein Wechsel in der Führung.
— Sofortige Bildung eines Leitungsteams.
— Zusätzlicher Einsatz von Vernehmungsbeamten zur Hinweisaufnahme.
— Verbesserung von Vernehmungskonzepten bei versuchten Tötungsdelikten.
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