oder einer von mehreren Abschnitten einem Polizeiführer unterstellt sind. Abschnittsleiter ist der dem Polizeiführer nachgeordnete Soko-Leiter.””
Beide Definitionsversuche werden der Aufgabenstellung und Bedeutung einer Sonderkommission nicht ausreichend gerecht. Die Definition in der PDV 100 vernachlässigt u.a. den zeitlichen Bezug, Klink/Kordus das oftmals völlig selbständige Arbeiten einer Sonderkommission unabhängig von einer sonstigen besonderen Aufbauorganisation.
Aufgrund der stark differierenden Anwendung des Begriffes"Sonderkommission" ist es zum Verständnis erforderlich, die Bezeichnung"Sonderkommission", insbesondere in ihrer Abgrenzung zu anderen kriminalpolizeilichen Ermittlungseinheiten zu definieren.
Der Begriff"Sonderkommission" wird wie folgt festgelegt:
"Die Sonderkommission ist eine Organisationseinheit der Kriminalpolizei, die aus besonderem Anlaß, unter einheitlicher Führung und mit einer vorgegebenen Struktur zeitlich begrenzt gebildet wird, und bei der mehrere Kräfte zur Bewältigung eines Einzelfalls arbeitsteilig zusammenwirken. Sie ist nur dann zu bilden, wenn die bestehenden Strukturen einer Dienststelle eine Lagebewältigung nicht ermöglichen(vgl. hierzu auch Teil I der Studie).
Sie kann dabei in eine übergeordnete Besondere Aufbauorganisation eingebunden werden.”
Diese Definition beinhaltet auch bereits die Abgrenzung zu anderen Formen kriminalpolizeilicher Ermittlungstätigkeit.
Letztere vollziehen sich in der Vielzahl der Ermittlungsfälle nach dem Sachbearbeitungsmodell, das die Eigenverantwortung des einzelnen Sachbearbeiters für den Vorgang bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft beinhaltet. Wenn Ermittlungsverfahren den Einsatz mehrerer Kriminalbeamter
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Klink, M./ Kordus, S.: Kriminalstrategie: Grundlagen polizeilicher Verbrechensbekämpfung, 1986, S. 195.
Getto, W.: Zur Klärung der Funktionsbegriffe"Sonderkommission, Gruppe und Team" im kriminalpolizeilichem Bereich. 1978, S. 2; Löw, D.: Anforderungen an Infrastruktur und Logistik einer Sonderkommission, 1991, S. 108.
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