notwendig machen, werden je nach Umfang des Verfahrens Ermittlungstrupps, Arbeitsgruppen oder Ermittlungsgruppen eingesetzt. Die Abgrenzung zur Sonderkommission liegt hierbei darin, daß die Kräfte zwar arbeitsteilig zusammenwirken, jedoch nicht in eine festgefügte Struktur eingebunden sind.**
Abzugrenzen ist der Begriff"Sonderkommission" auch von den weit verbreiteten Begriffen der"Mord- und Brandkommissionen". Verschiedene Polizeibehörden, insbesondere in den Großstädten(so z.B. Berlin und München) untergliedern die jeweilige Dienststelle zur Bearbeitung von Tötungsoder Branddelikten noch in eine oder mehrere Mord-/Brandkommissionen. Da es sich hierbei jedoch um ständig eingerichtete Einheiten innerhalb der allgemeinen Aufbauorganisation handelt, liegen keine Sonderkommissionen im engeren Sinn, sondern ihrem Charakter nach Ermittlungsgruppen vor“ (vgl. hierzu auch den abweichenden Definitionsvorschlag im ersten Teil der empirischen Studie).
In Einzelfällen wird auch eine wegen eines Tötungsdeliktes eingerichtete Sonderkommission als"Mordkommission" bezeichnet(Rahmenanweisung des RB Lüneburg, K 1-12319/20.1 v. 04.09.90).
2.1.2: Zur Notwendigkeit der Einrichtung von Sonderkommissionen
Sonderkommissionen werden im Regelfall zur Bearbeitung von Großverfahren eingesetzt, die einen erheblichen Kräfteeinsatz erwarten lassen und aus diesem Grund mit der Organisation des täglichen Dienstes nicht mehr bewältigt werden können. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Anzahl, Schwere und Tatsituation
— ein sehr hohes Spurenaufkommen erwarten lassen,
24 Magulski, R.: Einsatzformen der Kriminalpolizei, 1980, S. 160 f.; Klink, M./ Kordus, S.: Kriminalstrategie: Grundlagen polizeilicher Verbrechensbekämpfung, 1986, S. 194 f.
“& Klink, M./ Kordus, S.: Kriminalstrategie: Grundlagen polizeilicher Verbrechensbekämpfung, 1986, S. 197.
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