Spezialkenntnisse zuzuordnender Sachbearbeiter erfordern,
— die Zusammenarbeit verschiedener Dienststellen überregional erfordern (interne Zwänge),
— ein besonderes Aufsehen in der Bevölkerung erregen, — Druck seitens der Medien erzeugen, — politischen Druck auf die Polizei hervorrufen und/oder
— anfallende Aufgaben in der Regelorganisation nicht zugeordnet werden können,
— die Regelorganisation bei der Bearbeitung der Straftat(en) erfolglos bleibt (externe Zwänge).””
2.1.3 Besondere Anlässe
Für bestimmte Anlässe wurde durch Polizeidienstvorschriften bzw. ministerielle Vorgaben die Einrichtung von Sonderkommissionen mehr oder weniger bindend vorgeschrieben.
Es handelt sich dabei um
Geiselnahmen,
Entführungen,
terroristische Gewaltkriminalität und
große Schadensereignisse.
Diesen Fällen ist gemeinsam, daß sogenannte"Gemengelagen" bewältigt werden müssen, bei denen die Strafverfolgung zunächst hinter den Maßnahmen der Gefahrenabwehr zurückstehen muß.
2% Lilie, D.: Die Sonderkommission, 1985, S. 117.
27 Klink, M./ Kordus, S.: Kriminalstrategie: Grundlagen polizeilicher Verbrechensbekämpfung, 1986, S. 196.