In diesen Fällen wird die Sonderkommission im Regelfall als Abschnitt „kriminalpolizeiliche Maßnahmen“ eingesetzt, ist also Teil einer besonderen Aufbauorganisation. Sie bleibt jedoch regelmäßig bis zur endgültigen Klärung des Falles über diese besondere Aufbauorganisation hinaus bestehen.*®
2.1.4. Denkbare Anwendungsfälle
Neben den oben genannten Lagen kommen somit für die Bildung von Sonderkommissionen folgende Deliktsbereiche in Frage:
— Tötungsdelikte, — Raub(-serien), — Serien-/Bandendiebstähle,
— illegaler Rauschgift- und Waffenhandel,
— Wirtschaftskriminalität, Bestechungsdelikte,
— personenorientierte Ermittlungen, insbes. im Bereich der Organisierten Kriminalität,
— Erpressungen(z.B. von Lebensmittelkonzernen),“° — Abarbeitung umfangreicher Spurenkomplexe.”°
Wegen der Vielgestaltigkeit von Straftaten kann diese Aufzählung nicht abschließend sein.
Stein, W.: Die Bildung besonderer Aufbau- und Ablauforganisationen, 1991, Ss. 37.
Timm, K.: Lösungskonzepte für die Bearbeitung von Großverfahren, 1980, Ss. 98 ff.
Huber, H.: Rationeller Personaleinsatz bei umfangreichen Spurenüberprüfungen, 1984, S. 150 ff.
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