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Effektivität und Effizienz kriminalpolizeilicher Organisationsformen auf Zeit : mit weiteren Beiträgen von Erich Philipp und einer Arbeitsgemeinschaft an der Polizei-Führungsakademie (Münster) unter Leitung von Wolfgang Stein / Heinz Büchler ...
Entstehung
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Für den Fall der Ermittlungsführung durch das Bundeskriminalamt(Selbst­vornahme) bildet das BKA eine Sonderkommission** und entsendet sie un­verzüglich an den Tatort. Die Soko des Bundeskriminalamtes übernimmt nach Eintreffen am Tatort die Führung der Ermittlungen von dem bis zu diesem Zeitpunkt sachlich zuständigen Landeskriminalamt. Dienststellen des Landes haben danach nur noch unterstützende Funktionen wahrzunehmen.

3.8.2, Entführungen

Für Fälle von Entführungen sind nach der derzeit noch geltenden Fassung der PDV 131(Ausgabe 1981) vorbereitende Maßnahmen auch im Hinblick auf die Einrichtung einer Sonderkommission zu treffen.

So sollen gemäß Ziff. 2.2 der PDV organisatorische Vorkehrungen insbe­sondere hinsichtlich des Leiters der Soko und der Führungsgruppe sowie der Mindestgliederung der Soko in

Tatortgruppe, Hinweisaufnahme und-auswertung, Ermittlungsgruppe und Aktenführung

getroffen werden.

Die PDV 131 befindet sich derzeit in einer Novellierungsphase, um den künftigen Anforderungen der Praxis besser als bisher gerecht werden zu können. Im Zuge der Überarbeitung bzw. Neufassung der PDV befaßt sich die Vorschriftenkommission des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz besonders auch mit Hinweisen und Vorschlägen für eine BAO.

% Rudolph, J.: Informationsverarbeitung in Sonderkommissionen, 1991, S. 233.