Ob die damit verfolgte Absicht der Gewährleistung eines schnelleren, flexibleren, professionelleren und damit effektiveren polizeilichen Handelns zu erreichen sein wird, wird die Praxis zeigen müssen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung scheint damit jedenfalls getan.
3.5.3. Geiselnahmen
Nach der polizeiinternen und politischen Aufarbeitung der Ereignisse vom August 1988 in Gladbeck und Bremen- uns allen unter dem Stichwort "Gladbecker Geiseldrama" noch in bester Erinnerung- war eine Überarbeitung bzw. Neufassung der Polizeidienstvorschrift 132- Einsatz bei Geiselnahmen- unausweichlich geworden. Die wesentlichen Erkenntnisse und Konsequenzen aus der Nachbereitung des Polizeieinsatzes in verschiedenen polizeilichen Gremien und der Behandlung der Thematik in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen haben schließlich in die am 1. September 1991 in Kraft getretene Neufassung der PDV 132 Eingang gefunden.
Einer der zentralen Punkte ist hierbei die in Anlage 10 zur PDV 132 enthaltene Empfehlung für eine BAO für statische und dynamische Lagen mit entsprechender Aufgabenzuweisung für die jeweiligen Einsatzabschnitte.
Die neue BAO ist gekennzeichnet durch die fünf"Standard-Einsatzabschnitte"
— Tatobjekt(bislang: Tatort),
— Absperrung/Verkehrsmaßnahmen(bislang: Äußere Absperrung),
— Verhandlungen(bislang: Verhandlungsgruppe), — Verfolgung und
— Ermittlungen(bislang: Sonderkommission),
die lageabhängig um die Einsatzabschnitte — Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit,
— Technik,