— Versorgung/Ärztlicher Dienst und — Reserve
erweitert werden sollen.
Der einzurichtende EA"Ermittlungen" hat dabei nahezu die gleichen Aufgaben und Zuständigkeiten wie die vormals zu bildende Sonderkommission, insbesondere nämlich
— Sicherung und Aufnahme des objektiven und subjektiven Tatbefundes, — Gewinnung, Aufnahme und Steuerung anlaßbezogener Hinweise, — Vorbereitung und Durchführung von Fahndungsmaßnahmen sowie
— Auswertung und aktenmäßige Aufbereitung des Falles.
Entsprechend dieser Aufgabenstellung kann der Einsatzabschnitt deshalb auch- wie es beispielsweise der baden-württembergische Landesteil (Neufassung des Landesteils BW zur PDV 132, Ziff. 2.3.3) vorsieht- in die Unterabschnitte
— Tatortgruppe,
— Ermittlungsgruppe,
— Auswertungsgruppe und
— Fahndungs-/Observationsgruppe,
gegliedert werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen(LKA NRW,"Hinweise für den Einsatzabschnitt Ermittlungen", 9 ff.) hingegen empfiehlt eine Gliederung des Einsatzabschnittes(Ermittlungen) in die funktionsorientierten Unterabschnitte
— Sachbeweis(Aufnahme und Sicherung des objektiven Tatbefundes),