— Informationserhebung Tatobjekt(Feststellung aller tatobjektbezogenen Informationen),
— Informationserhebung Täter/Geisel(Feststellung und Sicherung aller sachverhaltsbezogenen subjektiven Informationen) und
— Telefonüberwachung(Einrichtung und Durchführung von Telefonüberwachungen).
Einerlei, welcher Organisationsform man den Vorzug geben mag: Nahtstellenprobleme, Schwierigkeiten bei der Kompetenzabgrenzung und daraus resultierende Reibungsverluste werden nur durch eine kompetente Führung zu bewältigen sein.
3.5.4. Größere Schadensereignisse und Katastrophen
Zur Wahrnehmung der kriminalpolizeilichen Aufgaben(PDV 100, Ziff. 3.12.1) bei größeren Schadensereignissen oder in Katastrophenfällen werden aufgrund landesrechtlicher Vorschriften planmäßig vorbereitete Sonderkommissionen vorgehalten, die sich sowohl in ihrer Bezeichnung als auch in ihrer Gliederung bisweilen deutlich voneinander unterscheiden.
So werden u.a. die Bezeichnungen Kriminalpolizeiliche Katastrophenkommission(KrimKatKom), Unfallkommission, Sonderkommission Katastrophe(SKK), Kriminalpolizeiliche Kommission oder auch
Sonderkommission Größere Schadensereignisse(SGS)
verwendet(bei der Neufassung der baden-württembergischen"Richtlinien für den Einsatz der Kriminalpolizei bei größeren Schadensereignissen"(in Kraft seit 1.2.92) wurde bewußt auf den Begriff"Katastrophe" verzichtet, weil die Polizei nicht nur im Rahmen der Abwehr von Katastrophen tätig wird,