Abschnitt"Ermittlungen"
Zuteilung der Spur an ein Ermittlungsteam bzw. einen Unterabschnitt (Spurenkomplexe) durch den Abschnittsleiter
Durchführung aller notwendigen Ermittlungen, ggf. in Rücksprache mit dem Abschnitts- und/oder Soko-Leiter
Kontrolle der zu bearbeitenden Spur durch den Leiter des Abschnitts "Ermittlungen"
Abgabe der Spur an...
Abschnitt"Zentrale Sachbearbeitung"
Kontrolle der Spur auf Bearbeitungsfehler
Herstellen von Ermittlungszusammenhängen
Erteilen neuer Ermittlungsaufträge
Eingabe der Spur in das EDV-System(z.B. SPUDOK) Ablage der Spur in der Spurenakte(ggf. Hauptakte) ggf. Verständigung des Soko-Leiters
ggf. Verständigung des Führungsstabes einer übergeordneten BAO.*
Zur Bearbeitung von Spuren empfiehlt es sich, ein Formblatt für eingehende Spuren zu entwickeln. Es kann auch der SPUDOK-Beleg hierfür genutzt werden.
Der Informationsfluß in einer Sonderkommission kann auch in Form eines Datenflußplanes in kurzer und prägnanter Form niedergelegt werden(Anlage 3: Dienstanweisung LPD Stuttgart I, I/II-1134.4, vom 20.03.90, Anlage 7 zum Landesteil PDV 131 von Baden-Württemberg.).
#7 Wöbking: Das kriminalpolizeiliche Großverfahren, 1980, S. 143 ff.