3.7.2.3. Kriminaltechnik
Sicherung aller objektiven Fall- und Beweisbefunde durch
— Tatortbefundsaufnahme,
— Sicherung aller Spuren, Beschaffung von Vergleichsmaterial,
— Beantragung von Spurengutachten,
— Durchführung einer Tatrekonstruktion,
— beweiskräftige Aufbewahrung bzw. Übersendung von Asservaten,
— Teilnahme an der Obduktion.
3.8. Sachmittelausstattung
Die Notwendigkeit einer geeigneten Sachmittelausstattung für eine Sonderkommission und deren Bezug zur Ablauforganisation zeigt sich am deutlichsten beim Einsatz einer KrimKatKom. Die Besonderheit der Aufgabe erfordert eine außergewöhnliche Sachmittelausstattung. Die Anwendung der Einsatzmittel wird in detaillierten Dienstanweisungen der einzelnen Dienststellen festgeschrieben.
Erforderlich ist in diesem Bereich neben der ständigen Fortschreibung der Konzeptionen auch die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Einsatzmittel hinsichtlich ihrer Einsatzfähigkeit.
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