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Cafeteria-Modelle : Möglichkeiten der Individualisierung und Flexibilisierung von Entgeltsystemen für Führungskräfte / Dieter Wagner ; Achim Grawert ; Heiner Langemeyer
Entstehung
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II. Praxisbeispiel

Firma und dem Versicherer abgewickelt. Für alle Rechte und Pflichten der Firma, der ver­sicherten Personen und des Versicherers sind der Gruppenversicherungsvertrag und die dazugehörigen allgemeinen Versicherungsbedingungen maßgebend. Der Gruppenversiche­rungsvertrag wird bei der Firma aufbewahrt und kann dort von den versicherten Personen auf Wunsch eingesehen werden.

. Vorbehalte

Sollten sich die dieser Versicherungszusage zugrunde liegenden rechtlichen, insbesondere die steuerrechtlichen Voraussetzungen nachhaltig ändern, so ist die Firma berechtigt, die Versicherungszusage für die Zukunft zu ändern oder aufzuheben. Davon werden die bis dahin finanzierten Anwartschaften nicht berührt.

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