II. Praxisbeispiel
Firma und dem Versicherer abgewickelt. Für alle Rechte und Pflichten der Firma, der versicherten Personen und des Versicherers sind der Gruppenversicherungsvertrag und die dazugehörigen allgemeinen Versicherungsbedingungen maßgebend. Der Gruppenversicherungsvertrag wird bei der Firma aufbewahrt und kann dort von den versicherten Personen auf Wunsch eingesehen werden.
. Vorbehalte
Sollten sich die dieser Versicherungszusage zugrunde liegenden rechtlichen, insbesondere die steuerrechtlichen Voraussetzungen nachhaltig ändern, so ist die Firma berechtigt, die Versicherungszusage für die Zukunft zu ändern oder aufzuheben. Davon werden die bis dahin finanzierten Anwartschaften nicht berührt.
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