auch für die Anerkennung von Hochschulprüfungen(Diplom, Magister) als Teilprüfung einer Ersten Staatsprüfung. Probleme bei der Anerkennung kann es danach insbesondere geben,
- wenn der Bewerber Befähigungen in Fächern nachweist, die nicht den Unterrichts-/Ausbildungsfächern des Landes Brandenburg entsprechen,
- wenn bei der Ausbildung zum Grundschullehrer das in Brandenburg auch für den Primarstufenlehrer geforderte Ausbildungsniveau im Schwerpunktfach(bis Klassenstufe 10) nicht nachgewiesen werden
7 wenn der Anteil der erziehungswissenschaftlichen Studien in der ersten Phase(z.B. bei der Ausbildung zum Studienrat) bei weitem nicht das in Brandenburg geforderte Niveau(30 SWS) erfüllt.
Fazit
Die Handhabung des in diesem Bereich notwendigen Verwaltungsermessens sollte möglichst transparent gemacht werden. Offene Information baut Vorurteile ab. Die bisher übliche Faustformel, daß bei Bedarf die Anerkennungspraxis großzügig ist, im übrigen die Chancen auf eine positive Entscheidung eher gering sind, kann nicht befriedigen.
Stets muß die Gefahr gesehen werden, daß die einzelnen Länder durch eine enge und egoistische Handhabung ihrer Möglichkeiten einen Mechanismus in Gang setzen, der gleiche Reaktionen provoziert.