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ein Laus oder die Baumaterialien schenkte, der ließ sich die ständige Naturaleinquartierung willig gefallen; denn anders gab es keine Läufer in Potsdam.
And wem Friedrich II. das Fachwerkhaus massiv ausbaute, der nahm auch gern die stolze Fassade in Kauf, die zunächst nur ein Schmuck des Laufes war. Aber Wohltat war vielfach zur Plage geworden.
Wer nach Generationen ein Laus erwarb und den Kaufpreis bezahlen mußte, der fühlte nichts mehr von der einstigen Schenkung und empfand die Einquartierung nur als drückende Last. And wenn die glänzende Fassade reparaturbedürftig wurde, oder der Eigentümer sein Haus ausbauen wollte, so wurde ihm die Fassade zur Last und zum Hemmschuh.
Die Befreiung von der Naturaleinquartierung und von dem Fassadenzwang mußte daher der lebhafte Wunsch der Bürgerschaft sein. Aber er ging nicht in Erfüllung.
Den Fassadenzwang, der noch bis in die letzten Tage des großen Königs zum Ruhm und Glanz der Stadt beigetragen, konnten die Nachfolger unmöglich auf- heben. Sie hätten denn das große Werk ihres Vorgängers der Zerstörung preisgeben müssen. Vielmehr erließ auf Spezialbefehl des Königs am 31. August 1787 das Oberhoftauamt jenes bekannte, noch heute Gegenstand des Streites bildende, Publikandum, das den Bürgern streng verbot, an den Fassaden und Zieraten zu ändern, wie sich bereits einige erdreistet hätten. Unbemittelten Eigentümern wurden Reparaturen auf Königliche Kosten versprochen.
Besonders häufig war der Wunsch, die hohe Attika der Läufer zu einem dritten Geschoß auszubauen oder