vim Vor wort.
der Konſtruktion des Staatsorganismus, deſſen Ver— haͤltniß zur Bevoͤlkerung, zu dem geſellſchaftlichen Entwickelungsſtande ꝛc. feſtgeſtellt; die Staatsinſtitutionen wiſſenſchaftlich begruͤndet werden, die nach Aufloͤſung der älteren geſellſchaftlichen Vereinsbande, der Feudal⸗, Korporativ⸗, kirchlichen und provinziellen Verfaſſungen, nothwendig ſind, um die Voͤlker zu einem hoͤheren, geiſtig-ſittlichen Daſein zu erheben, deren Wohlfahrt und Vorſchreiten auf der Bahn der Civiliſation zu gewaͤhrleiſten. Dieſe Arbeit durfte ich hoffen, in drei bis vier Jahren beendet zu haben.
Inzwiſchen hatte ich die großen Tage in Koͤnigsberg miterlebt; meinem Könige Treue und Ges horſam gelobt, deſſen ewig unvergeßliche Worte hatten, wie in der ganzen Nation ſo auch in meiner Seele, gezuͤndet; ſie hatten in mir die Ueberzeugung befeſtigt, daß meinem theuren Vaterlande der koͤnigliche Meiſter erſchienen ſei, der auf den Truͤmmern der mittelalterlichen Inſtitu— tionen die Neugeſtaltung der Geſellſchaft unternehmen und vollbringen werde. Sollte dieſes große Werk gelingen, fo mußte der Bau von unten begonnen werden; es mußte die Grundlage des geſellſchaftlichen Lebens, der Landbau und die laͤndliche Bevoͤlkerung, zu einem hoͤheren Productions- und Kulturleben erhoben und in demſelben ſicher geſtellt werden, und deshalb mußte die Thaͤtigkeit des Geſetz
