12 AUorarverhättniffe.
aufgehoben worden iſt. Wo eine reiche Vegetation den Anbau von Futterkräutern und die Einführung der Stallfütterung geſtattet, da iſt die letztere Schwierigkeit bald gehoben; ſie wird aber ſehr erheblich, wo die Bodenarmuth nur Weidewirthſchaft geſtattet, wo man daher zu dem fo ſchwierigen Anbau künſtlicher Weiden übergehen muß, und wo überdies für jede Einzelwirthſchaft ein beſonderer Hirte zu halten iſt, fo lange die Einführung der Koppelwirthſchaft, die Einfriedigung der einzelnen Schläge mittelſt lebendiger Hecken ꝛc., nicht ins Werk geſetzt worden. Während ehedem durch Arbeit und durch Entrichtung einiger Naturalien die Verpflichtungen gegen den Grundherrn und gegen den Staat erfüllt wurden, verlangen beide jetzt Geld. Es iſt Geld zur Beſtreitung der Wirthſchafts— unkoſten, Bezahlung des Geſindes ꝛc. nothwendig, wie überhaupt der Geldbedarf mit der Anwendung des Ars beitstheilungsprinzips in mehr als arithmetiſcher Progreſſion wächſt. Es iſt aber Aufgabe des Staats, in feiner Eigenſchaft eines Gelderzeugers„), dem durch den Uebergang des Landbaues zur Geldwirthſchaftsform fü wer ſentlich geſteigerten Geldbedarf Abhülfe zu gewähren. Es muß die Summe der im Umlauf befindlichen Circulations—mittel dem geſteigerten Bedarfe gemäß gemehrt werden, der Staat muß feine Gelderzeugungskräfte entſprechend ausbilden und anwenden; er muß die Geldbewegung leiten, der Centraliſationstendenz des Geldes mittelſt rationellen Steuerſyſtems entgegenwirken ꝛ4., wenn einerſeits der Steigerung der Geldpreiſe““) und der daraus hervorgehenden Steigerung aller in Geld ausgeſprochenen Belaſtungen vorgebeugt, andererſeits die Productionsthätigkeit im Gange erhalten werden ſoll. Denn es darf nicht überſehen werden, daß das Geld zugleich Arbeitsvermittler iſt, daß nach Einführung der Geldwirthſchaftsform auch überall die Arbeiten ruhen, wo die Arbeitsvermittler fehlen, daß fie aber überall
) Vergl. meine Geſellſchaftswiſſenſchaft Th. J. 5. 28. e 88.34— 97