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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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Agrarverhaͤltniſſe. 15

Uebergangsprozeſſe erliegen, daß eine neue Generation von Gutsbeſitzern aus allen Ständen der Nation ſich bilden würde, denen alle hiſtoriſche Sympathieen um ſo mehr fehlen mußten, als ſie in der Regel ausſchließlich den Geld­erwerb im Auge hatten, daher den Sympathieen nicht gerade zugänglich waren.

War alſo von dieſer Seite wenig Erſatz für die ehes malige Feudalverwaltung zu finden, ſo mußte man ſuchen, die frei gewordenen Kräfte der Einſaſſen zu benutzen, dieſen die Verwaltung der eigenen Angelegenheiten, ſo viel wie irgend möglich, anheim zu geben. Dies war aber nur mittelſt Herſtellung einer tüchtigen ländlichen Gemeindever­faſſung zu bewerkſtelligen. Die Schwierigkeiten dieſer Auf­gabe ſind indeſſen an und für ſich ſehr erheblich; ſie ſind ganz unüberwindlich, wo der Kulturſtand für ein reges Gemeindeleben noch nicht befähigt, und wo überhaupt die nahellegenden gemeinſamen Intereſſen fehlen oder doch un: genügend ſind. Jener Kulturſtand war aber in einer von Hörigkeitsbanden ſo eben befreieten Bevölkerung in der Regel nicht zu erwarten, und dieſe Intereſſen mußten in den ſporadiſch aufgelöſeten Bauerſchaften erſt neu gebildet werden.

Da hiernach ſo wenig Seitens der Gutsbeſitzer, wie Seitens der ländlichen Einſaſſen für die Verwaltung eine wirkſame Hülfe zu erwarten war, ſo mußte unvermeidlich ein ſehr großer Theil der ehemaligen Feudaladminiſtration von den Regierungen übernommen werden, wenn er nicht ganz unerledigt bleiben ſollte. Letzteres konnte immer nur zum großen Nachtheil der öffentlichen Ordnung wie der Moralität geſchehen, und mußte endlich die Geſellſchaft in ihren Grundveſten erſchüttern. Aber wie viel ſchwieriger war dieſe Adminiſtration für die Staats-, als für die Lokalbehörden? Auch dieſe waren nicht zu entbehren, ſie mußten neu geſchaffen werden, konnten aber als Beauf tragte nie die ausgedehnten Befugniſſe der ehemaligen Grundherren erhalten, die ihre Macht wenn dieſer