16 Agrar ver haͤltniſſe.
Ausdruck geſtattet iſt— nur Gott verdankten, und die überall in ihrem Eigenthume ſchalteten. Jene Beauftragten mußten durch Geſetze und Inſtructionen geleitet, durch Kontrollen gezügelt und angeregt werden, ꝛc. Aber war denn die Wiſſenſchaft überhaupt ſo weit vorgeſchritten, um die Anhaltspunkte zur Entwerfung von Geſetzen darzubieten, die zugleich auf zahlreiche Bevölkerungsmaſſen angewendet werden, die deren innerſte Wirthſchafts⸗, Familien- und Lebensverhältniſſe regeln und geſtalten ſollten? Wo in den kleinen überſichtlichen Patrimonialſtaaten der praktiſche Verſtand, die Ortskenntniß und die Erfahrung des Grundherrn ausreichten, wo Mißverhältniſſe ſofort erkannt und beſeitigt werden konnten; da ſollten jetzt die Verhältniſſe auf viele Jahre hinaus, und zugleich über Tauſende von Quadratmeilen und in Millionen von Familien geregelt und geleitet werden, während es noch gar keine Wiſſenſchaft gab, die dem Staatsmanne die leitenden Prinzipien an die Hand zu geben vermochte, dieſer vielmehr von der Wiſſen ſchaft überall irre gewieſen wurden).
Dies waren— abgeſehen von denen des Uebergangs— actes ſelbſt— die Schwierigkeiten, die dem Vorſchreiten zur Geldwirthſchaftsform ſich entgegenſtellten. Sie erſchienen ſo koloſſal, daß auch der entſchiedenſte Muth und Unter— nehmungsgeiſt vor denſelben zurückſchrecken mußte. Aber wo es ſich in einem Organismus um Beſeitigung abgeſtorbener Kräfte und Formen, und um Geſtaltung neuer, durch das innerſte Lebensbedürfniß erheiſchter Formationen handelt, da können die ſich entgegenſtellenden Schwierigkeiten den Uebergangsact wohl ſchmerzhafter und langwieriger machen, ſie können ihn aber nicht verhindern. Schon lange war in Preußen die Nothwendigkeit einer freieren Geſtaltung der Agrarverhältniſſe erkannt worden. Bereits hatte König Friedrich Wilhelm der Erſte die Leibeigenſchaft in den oſtpreußiſchen Domainen aufgehoben; Friedrich der
) Vergl. a. a. O. Th. 1. 55. 5ß— 61. Th 2. F8§. 89. 81.