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20 Agrarverhaͤltniſſe.
iſt nothwendig gering, die eingetragenen Forderungen gehen zum Theil verloren, und ſo iſt der Zweck der gewaltſam herbeigeführten Kataſtrophe verfehlt; die Miterben verlieren ihre Erbportion, die Familie iſt aus dem Beſitze des angeerbten Gutes geſetzt worden, und die noch unerzogenen Mitglieder derſelben entbehren des heimathlichen Heerdes, an dem ihre ſittliche Entwickelung allein gedeihen konnte. Wo aber eine Wirthſchaft die erſte Erbregulirung glücklich überſteht, da wird ſie— mit ſeltenen Ausnahmen— der zweiten unfehlbar erliegen. Denn wenn auch die Subhaſtation nicht immer zum Ausbruche kommt, haben doch die freiwilligen, durch Schuldenübermaaß unvermeidlich gewordenen Zwangs verkäufe faſt dieſelbe Wirkung.
Aber nicht allein das Familienwohl wird durch die gewaltſame Beſitzveränderung, durch die ſie begleitende und veranlaſſende Feindſeligkeit unter den nächſten Blutsverwandten 2c. untergraben; auch das öffentliche Wohl leidet durch den Wirthſchaftsverfall, durch die daraus hervorgehende Productionsverminderung. Wo alljährlich Tauſende von Wirthſchaften zum Zwangsverkauf kommen, und wo zugleich die mehrfache Zahl an den Bedrängniſſen des bevorſtehenden oder des eben überſtandenen Beſitzwechſels krankt, da muß ſelbſt die Handelsbilanz dadurch empfindlich berührt werden. Das Vaterland wird aber in Zeiten der Gefahr nicht ſehr auf den Patriotismus von Bürgern rechnen dürfen, die mit allen Bedrängniſſen der Verarmung kämpfend, in Gefahr ſind, der Subhaſtation zu erliegen, und die fürchten müſſen, dieſen Zeitpunkt durch die der Vertreibung des Feindes zu bringenden Opfer zu beſchleunigen.
Beſonders verderblich geſtalten ſich die Verhältniſſe, wo die Zwangsverkäufe benutzt werden, um die bäuerlichen Aecker mit benachbarten Gutsfeldern zu vereinigen oder ſie in größere Vorwerkswirthſchaften zuſammen zu ſchlagen, dadurch aber den Stand der bäuerlichen Grundbeſitzer in ſeiner Exiſtenz zu gefährden und endlich ganz zu vernichten.