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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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22 Agrarverhaͤttniſſe. Aber neben dem productiven Uebergewicht der größeren Güter und der geiſtigen Ueberlegenheit ihrer Beſitzer es

iſt natürlich nur von Durchſchnittsverhältniſſen die Rede wird auch deren Preis und folglich auch der, den ſie für angränzende Aecker zu zahlen vermögen, noch durch die günſtigeren Kreditver hältniſſe weſentlich geſteigert. Die Pfand­briefe tragen nur 3 Prozent, während der Ruſtikalbeſitzer wohl nie unter 5 Prozent Geld erhält; in der Regel wird, wenn Commiſſions- und Hypothekengebühren, Wucherzin­ſen ꝛc., die der größere Gutsbeſitzer kaum kennt, in Rech­nung geſtellt werden, an 7 bis 8 Prozent wenig fehlen. Die Landgemeinden haben daher von dem gleichen Anlehn, im Vergleiche mit der Ritterſchaft, das Doppelte von Zinſen aufzubringen. Die Mitglieder der letzteren kapitaliſiren ihre Gutsrente mit 5m um die Hälfte geringeren Zinsſatze, und deshalb iſt auf den Rittergütern der Kapitalwerth der gleichen Fläche e. noch einmal ſo hoch, als auf den Ruſtikalgütern. Die dem landſchaftlichen Ver bande, ere, e Gutsbeſitzer können alſo den Morgen Landes noch einmal ſo theuer bezahlen, als die von allen Kreditinſtituten ausgeſchloſſe⸗ nen Ruſtikalbeſitzer, und es ergiebt ſich hieraus in nothwendiger Folge eine Centraliſationstendenz des Grund­vermögens. Dieſes aber ſchließt zugleich eine Neigung zur Vernichtung des Standes der Landgemeinden in ſich.

Inzwiſchen iſt nur die Konkurrenz mit Vorwerken von mindeſtens gleicher Bodengüte den kleinen Wirthſchaften verderblich; die Gefahr mindert ſich in dem Maaße, als die Vegetationskraft auf den Ruſtikalgütern überwiegt, indem in dieſem Falle die geſellſchaftlichen Mißverhältniſſe durch eine üppige Naturkraft ausgeglichen werden. National­6konomiſch und auch wohl wirthſchaftlich iſt es hier nach rationell, daß die leichteren Bodengattungen mittelſt der Vorwerks-, die ſchwereren mittelſt der Ruſtikalwirth ſchaft benutzt werden, weil in dieſem Wege die Konkurrenz