Koppelwirthſchaft. 33
allein durch Einführung der Koppelwirthſchaft d. h. durch Einfriedigung der Weideſchläge mittelſt Lattenzäunen, Wallgräben, Steinwällen oder lebendigen Hecken zu beſeitigen. Nur wenn auf dieſe Art das Ausbrechen des Viehes gehindert, wird man daſſelbe auſſichtslos ſich ſelbſt über— laſſen können.
Es iſt faſt, als ſei das Verkoppelungsſyſtem eine unabweisbare Nothwendigkeit für alle zur Geldwirthſchaft übergegangenen Ruſtikalgüter leichteren Bodens. Ueberall, wo ſeit Jahrhunderten dieſe Güter aus den Feudalbanden gelöſt und zur Selbſtſtändigkeit gediehen, oder wo überhaupt kleine Güter im intenſiven Wege bewirthſchaftet ſind, in England, Italien, Weſtphalen, Holſtein ꝛc., iſt man zu dieſem Syſteme übergegangen; man wird daſſelbe ohne Zweifel ganz allgemein adoptiren müſſen. Es gewährt überdies den Vortheil, daß die Hecken gegen die ausſaugenden Frühjahrswinde und bei der Vaterlandsvertheidigung einen überaus wirkſamen Schutz darbieten; daß ſie dem Holzmangel abhelfen 21. Dieſes find Vortheile, wogegen die durch Anhäufung des Schnees an den Hecken für die Wege und für einen Theil der Felder entſtehenden Nachtheile völlig verſchwinden; ſie laſſen ſich überdies dadurch mindern, daß im Frühjahr die aufgehäuften Schneemaſſen durchtreten werden, wodurch das Schmelzen befördert wird, und daß man nöthigenfalls die Hecken nicht dicht an den Wegen pflanzt, und die bedrohten Ackerſtellen zu Sommerfrüchten auſſpart. Erfahrung und Wiſſenſchaft vereinigen ſich, um zu beweiſen, daß das Syſtem der Koppelwirthſchaft zur wirth— ſchaftlichen Entwickelung der kleinen und zur Stallfütterung nicht geeigneten Güter unum— gänglich nöthig iſt y).
) Auch der berühmte Graf Herzberg hatte bereits die Nothwen« digkeit der Koppelwirthſchaft erkannt. Er veranlaßte die berliner Akademie der Wiſſenſchaften die Anwendbarkeit und den Nutzen derſelben zum Gegenſtand einer Preisaufgabe zu machen, und es ward die 1793
v. Peg uilhen, die Landgemeinde. 3